Fahren für DZH

Partner werden

Wir suchen Transportunternehmen, die fahren wie wir: ordentlich, pünktlich und mit vollständigen Papieren. Eine Zusammenarbeit ist ausschließlich mit eigener NIWO-Eurolizenz möglich.

Nur mit eigener NIWO-Eurolizenz

Unsere Arbeit kommt in Wellen: Auktionswochen, Saisonspitzen, internationale Fahrten, die zusammenfallen. In diesen Momenten setzen wir neben unseren eigenen Fahrzeugen feste Partner ein — selbstständige Transportunternehmen, die unter eigener Lizenz für uns fahren.

Wir halten die Partnerliste bewusst kurz. Lieber eine Handvoll Betriebe, die wir in- und auswendig kennen und die regelmäßig für uns fahren, als eine lange Liste, die Staub ansetzt. Steht Ihr Unternehmen erst einmal darauf, hören Sie von uns, sobald es Arbeit gibt, die zu Ihrem Fahrzeug und Ihrer Region passt.

Was wir Ihnen bieten

Zusätzliche Fahrten

Überlaufarbeit in Spitzenzeiten und Fahrten in Ihrer eigenen Region — Arbeit, die neben Ihre bestehende Planung passt, nicht an deren Stelle.

Klare Vereinbarungen

Tarif, Route und Bedingungen stehen fest, bevor Sie losfahren. Sie wissen bei jeder Fahrt, was Sie fahren und was Sie dafür erhalten.

Kurze Wege

Kein Portal, keine Zwischenebenen: Sie telefonieren oder schreiben direkt mit der Disposition, auch außerhalb der Bürozeiten.

Was Sie erfüllen müssen

Diese sieben Punkte prüfen wir vor der ersten Fahrt. Sie ergeben sich aus den Regeln für den gewerblichen Güterkraftverkehr und aus unseren eigenen Kooperationsbedingungen — und sie sind nicht verhandelbar.

  • Eurolizenz (NIWO)

    Sie verfügen über eine gültige Eurolizenz der niederländischen NIWO. Diese ist für den gewerblichen Güterverkehr mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination mit mehr als 500 kg Nutzlast oder mehr als 2.500 kg zulässiger Gesamtmasse vorgeschrieben — für Fahrten innerhalb der Niederlande ebenso wie für den grenzüberschreitenden Verkehr.

  • Fachliche Eignung des Verkehrsleiters

    Sie (oder der Verkehrsleiter Ihres Unternehmens) verfügen über den Fachkundenachweis für den Güterkraftverkehr und sind als solcher im niederländischen Handelsregister (KVK) eingetragen.

  • Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)

    Sie (und gegebenenfalls Ihr Verkehrsleiter) können ein aktuelles niederländisches Führungszeugnis (VOG) vorlegen, wie es für die NIWO-Lizenz erforderlich ist.

  • Handelsregistereintrag (KVK)

    Sie sind bei der niederländischen Handelskammer (KVK) eingetragen, mit einer Niederlassungsadresse in den Niederlanden.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung

    Ihre Fahrzeuge sind jederzeit mindestens haftpflichtversichert, gemäß dem niederländischen Kfz-Haftpflichtgesetz (WAM).

  • Frachtführer-Haftpflichtversicherung (AVC/CMR)

    Sie sind angemessen gegen Ihre Haftung als Frachtführer versichert (AVC/CMR-Versicherung) — für Schäden, Verlust oder Verspätung der Ladung während des Transports. Gut zu wissen: Anders als die Kfz-Haftpflicht ist dies keine eigenständige gesetzliche Versicherungspflicht, sondern eine Bedingung für die Zusammenarbeit mit uns. Die Haftung selbst steht sehr wohl fest — beim grenzüberschreitenden Verkehr gilt das CMR-Übereinkommen kraft Gesetzes, im Inland gelten die AVC-Bedingungen, sofern vereinbart — und diese Versicherung deckt sie ab.

  • Code 95 — nur bei Führerscheinklasse C oder C1

    Fahren Sie selbst oder Ihre Fahrer ein Fahrzeug, für das die Führerscheinklasse C oder C1 erforderlich ist (in der Regel über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse), verfügt der Fahrer über die Code-95-Qualifikation einschließlich rechtzeitiger Weiterbildung. Für Transporter bis 3.500 kg mit regulärem B-Führerschein gilt diese Anforderung nicht.

Achtung, ein häufiger Denkfehler: Ein Transporter zwischen 2.500 und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse fällt sehr wohl unter die Lizenzpflicht, aber der B-Führerschein genügt und Code 95 ist dann nicht nötig. Und fahren Sie internationale Touren mit einem Fahrzeug oder einer Kombination ab 2.500 kg? Seit dem 1. Juli 2026 ist dafür ein intelligenter Fahrtenschreiber der Version 2 vorgeschrieben.

Melden Sie Ihr Unternehmen an

Tragen Sie ein, was Sie zur Hand haben; die Nachweise können Sie jetzt mitsenden oder später nachreichen. Wir melden uns bei Ihnen.

Nachweise (optional)

PDF, JPG oder PNG — maximal 10 MB pro Datei.